Warum lieber von einem Makler beraten lassen?

Was unterscheidet den Versicherungsmakler von einem Versicherungsvertreter?

Versicherungsmakler

Unabhängiger Berater HGB § 93 steht im Lager des Mandanten, sucht und besorgt im Auftrag des Mandanten bestmöglichen Versicherungsschutz.

 

Neutrale objektive Beratung aus dem Markt heraus – bei guten Maklern von 100 Versicherern und mehr.

 

Ist vollumfänglich für einen kompletten, lückenlosen Versicherungsschutz verantwortlich und haftet hierfür gegenüber dem Mandanten mit seinem Vermögen.

 

Haftung ist abgesichert durch gesetzlich vorgeschriebene Vermögensschadenhaftpflicht von mindestens 1,15 Mio. EUR je Schadenfall.

 

Bestehendes Mandatsverhältnis wie beim Steuerberater und Rechtsanwalt, jedoch ohne dass der Mandant ein Honorar bezahlen muss, alle Aufwendungen zahlt der Versicherer, insofern sind die Leistungen des Maklers für den Mandanten kostenlos.

 

Der Versicherungsmaklerberuf ist zulassungspflichtig, der Makler muss einen einwandfreien Leumund besitzen, eine Vermögensschadenhaftpflicht über mindestens 1,15 Mio. EUR vorweisen, er muss einen Sachkundenachweis erbringen. 

 

Der Makler erhält jährliche Courtagen und ist daher auch an einer dauerhaften mehrjährigen Zusammenarbeit interessiert, daher achtet der Makler auf günstige Prämien für den Mandanten. Die Courtage ist in der Regel gleichbleibend. 

 

Umfangreiche, neutrale Vergleichssoftware hilft dem Makler bei seinen Erkenntnissen die bestmöglichen Versicherungsprodukte herauszusuchen. 

 

Der Makler ist verpflichtet, nach dem Grundsatz „best advice“ seinen Mandanten die bestmöglichen Versicherungsprodukte mit allumfassendem Versicherungsschutz zu günstigen und fairen Prämien zu besorgen.

 

Da der Makler eine Courtage erhält, diese dann gezahlt wird, wenn auch der Mandant seine Versicherungsprämie zahlt, ist er nicht abschlussgesteuert, sondern vielmehr an einer guten Betreuung der Verträge interessiert. Der Makler übernimmt daher auch die beim Mandanten bereits bestehenden Versicherungsverträge, optimiert und verbessert diese und deckt den Versicherungsschutz nur dann um, wenn er diesen deutlich verbessern oder zu günstigeren Beiträgen seinen Mandanten anbieten kann. 

Versicherungsvertreter

§ 84 HGB Handelsvertreter, vertritt die Interessen eines Versicherers, bietet den Kunden die jeweiligen Produkte des Versicherers an.

 

Keine Marktobjektivität, da Interessen eines Versicherers vertreten werden, darf er lediglich das jeweilige Produkt seines Versicherers anbieten.

 

Keine Haftung, da Kunde alle Anträge selbst unterschreibt, liegt die Verantwortlichkeit letztendlich beim Kunden selber. Beratungsfehler können meist nicht nachgewiesen werden.

 

Wenn überhaupt, haftet der Versicherer, dem ein Beratungsfehler jedoch erst einmal nachgewiesen werden muss. Der Kunde muss sich mit der Rechtsabteilung des Versicherers selbst auseinandersetzen.

Keine Honorarbezahlung, der Versicherungsvertreter wird von der Versicherungsgesellschaft bezahlt durch Abschlussprovisionen, die er nur im Falle von Abschlüssen erhält.

 

Versicherungsvertreter kann nahezu jeder werden, keine durchgängig gleiche Qualität, Versicherungsgesellschaften gehen oft auf Masse statt auf Klasse, es besteht keine gesetzliche Zulassungspflicht. 

 

Der Vertreter erhält in aller Regel nurAbschlussprovisionen und ist daher an Vertragsneuabschlüssen interessiert und weniger an der Betreuung bestehender Verträge. Je höher die Versicherungsprämie und je länger die Laufzeit, umso höher sind die Abschlussprovisionen.

 

Hier ist keine neutrale Beratungssoftware vorhanden, sondern die jeweilige Software des Versicherers für die der Vertreter arbeitet, daher ist eine unabhängige, neutrale Analyse hier nicht möglich. 

 

Für den Versicherungsvertreter gilt der Grundsatz Abschlüsse zu generieren, da Zielvereinbarungen mit seinem Versicherer vorhanden sind. Je mehr Prämie der Kunde bezahlt und je mehr Vertragsabschlüsse vollzogen werden, umso erfolgreicher ist der Versicherungsvertreter.

 

Der Versicherungsvertreter kann nur die von ihm selbst abgeschlossenen bzw. Verträge seiner Gesellschaft betreuen. Von beim Kunden bestehenden Fremdverträgen hat der Vertreter nur dann etwas, wenn er diese Verträge kündigt und neue Verträge bei seiner Gesellschaft abschließt. Eine neutrale, unabhängige Beratung, auch ob ggf. der bestehende Versicherungsschutz erhalten bleiben sollte, fehlt daher in den meisten Fällen, da der Vertreter eher abschlussorientiert arbeitet

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