Private Krankenversicherung

Wer kann sich privat versichern?

Arbeiter und Angestellte, die monatlich (Zahlen 2025) EUR 5.512,50 oder jährlich EUR 66.150 verdienen.

Selbstständige und Freiberufler ohne Einkommensbegrenzung.

Studenten können sich von der Pflichtversicherung befreien lassen, die Entscheidung in welchem der Systeme sie sich versichern wollen, muss einmalig zum Studienbeginn getroffen werden.

Beihilfeberechtigte Personen, wie z. B. Beamte, erhalten eine Beihilfe zu ihren Krankheitsaufwendungen. Die private Krankenversicherung bietet so genannte Prozent- bzw. Quotentarife an, die auf die Beihilfe zugeschnitten sind. Daher spricht man von einer so genannten Restkostenabsicherung.
 

Kündigungsfristen in der PKV

Sowohl Pflichtmitglieder als auch freiwillige Mitglieder können ihre Krankenkasse zum Ende des übernächsten Monats wechseln. Wird die Krankenkasse gewechselt, müssen Sie bei Ihrer neuen Krankenkasse jedoch eine Mindestvertragsdauer von 18 Monaten einhalten.

Die Mindestvertragsdauer von 18 Monaten gilt nur dann nicht, wenn Sie als freiwilliges Mitglied kündigen, um zu einer privaten Krankenversicherung zu wechseln, oder wenn Ihre Krankenkasse die Beitragssätze erhöht/ einen Zusatzveritrag erhebt. (18-monatige Bindungsfrist in der GKV auch bei Übertritt in die Private Krankenversicherung)

ACHTUNG: Bei den neuen Wahltarifen gelten längere Fristen. Auch bei Beitragserhöhungen ist eine Kündigung dann nicht ohne Weiteres möglich.

 

Zahlt mein Arbeitgeber einen Zuschuss zur Krankenversicherung? 

Ja, der so genannte Arbeitgeberzuschuss ist im Sozialgesetzbuch V gesetzlich geregelt. Sie finden diesen im Paragraphen 257. Dieser Zuschuss wird bis zu dem Höchstbeitrag gezahlt und schließt auch die Beiträge für die Kinder und einen u.U. mitversicherten Partner ein.
Ab dem 01. 01. 2025 beträgt der Arbeitgeberzuschuss für die Private Krankenversicherung max. EUR 471,32 + max. EUR 99,23 für die Pflegepflichtversicherung.

 

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