Private Krankenversicherung

Wer kann sich privat versichern?

Arbeiter und Angestellte, die monatlich (Zahlen 2025) EUR 5.512,50 oder jährlich EUR 66.150 verdienen.

Selbstständige und Freiberufler ohne Einkommensbegrenzung.

Studenten können sich von der Pflichtversicherung befreien lassen, die Entscheidung in welchem der Systeme sie sich versichern wollen, muss einmalig zum Studienbeginn getroffen werden.

Beihilfeberechtigte Personen, wie z. B. Beamte, erhalten eine Beihilfe zu ihren Krankheitsaufwendungen. Die private Krankenversicherung bietet so genannte Prozent- bzw. Quotentarife an, die auf die Beihilfe zugeschnitten sind. Daher spricht man von einer so genannten Restkostenabsicherung.
 

Kündigungsfristen in der PKV

Die private Krankenversicherung kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden (§ 205 VVG). Bei vielen Versicherungen entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr. Dann muss das Kündigungsschreiben bis zum 30. September bei der Versicherung eingegangen sein. Einige Anbieter haben jedoch andere Zyklen. Wann das Versicherungsjahr endet, steht in den jeweiligen Vertragsunterlagen.

Falls in dem Vertrag eine Mindestversicherungszeit vereinbart ist, kann erst nach Ablauf dieses Zeitraums gekündigt werden. 

 

Zahlt mein Arbeitgeber einen Zuschuss zur Krankenversicherung? 

Ja, der so genannte Arbeitgeberzuschuss ist im Sozialgesetzbuch V gesetzlich geregelt. Sie finden diesen im Paragraphen 257. Dieser Zuschuss wird bis zu dem Höchstbeitrag gezahlt und schließt auch die Beiträge für die Kinder und einen u.U. mitversicherten Partner ein.
Ab dem 01. 01. 2025 beträgt der Arbeitgeberzuschuss für die Private Krankenversicherung max. EUR 471,32 + max. EUR 99,23 für die Pflegepflichtversicherung.

 

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